Nicht erst, aber ganz besonders seit dem neuen Erwachsenenschutzrecht gewinnen Themen wie Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Vollmachten, Organspenden, Anordnungen für den Todesfall und den Nachlass zunehmend an Bedeutung. Das unbehagliche Gefühl bleibt, sich dabei mit dem eigenen Tod auseinandersetzen zu müssen. Gut informierte Fachpersonen können dazu beitragen diesem Gefühl zu begegnen indem sie Orientierung vermitteln und Fragen klären. Dies versucht auch der neue 168-Seiten starke Beobachter-Ratgeber Ich bestimme. Mein komplettes Vorsorgedossier. Er richtet sich an uns alle, gibt aber auch Fachpersonen eine Übersicht zu den wichtigsten Themen der Vorsorge.

Der Beobachter-Ratgeber ist als Print- und E-Book-Version verfügbar.

Der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung beispielsweise nützen im Umfeld der Langzeitpflege allen Beteiligten. Bewohner/innen können hiermit selbst bestimmen, welche Anliegen im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit zu beachten sind. Angehörige vermeiden vielleicht aus Angst und Rücksichtnahme das Thema Sterben und Tod. Sind sie aber bei den Festlegungen miteinbezogen, kennen sie die Anliegen und Erwartungen, die an sie gestellt werden.

Auch Personen des Gesundheitswesens erhalten Handlungsanweisungen und können bei Verlust der Urteils- und Kommunikationsfähigkeit eher den mutmasslichen Willen ableiten.

Der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung bieten einen vielfältigen Nutzen. Neben der Information wie sie durch den Beobachter-Ratgeber angeboten wird, kann auch eine fachkundige Beratung erforderlich sein. Unsere Partnerin Beate Ilg-Meier, Pflegeexpertin und Juristin hat sich auf das Erwachsenenschutzrecht fokussiert und bietet insbesondere Beratungen zu Patientenverfügungen (nach Advance Care Planning Standard) an. Möchten Sie Beate Ilg-Meier kennenlernen, besuchen Sie doch einfach ihre Homepage.

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